News von der Glarner reformierten Landeskirche

Schaffhauser Kirchen wehren sich

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21.01.2020
Eine neue Richtlinie soll Unterrichtsräume und -zeiten für Religionsunterricht an der Volksschule nur noch bedingt garantieren. Jetzt wehren sich die Landeskirchen gegen den drohenden Verlust.

Der Antrag von Bettina Meier, Vorsteherin der Breiteschule in Schaffhausen an der Primarschulkonferenz vom November, wirft Wellen. Bisher waren laut kantonalen Richtlinien fest eingeplante Unterrichtsräume und -zeiten für den kirchlichen Religionsunterricht an der Volksschule im Stundenplan garantiert. Meier möchte diesen Passus durch eine unverbindliche Passage ersetzen: Nur noch «nach Möglichkeit» und «nach Absprache mit den Vorstehenden» soll es Unterrichtszimmer und -zeiten im Stundenplan geben.

Gutes Verhältnis, aber Raumnot
Mit ihrem Vorstoss steht die Vorsteherin nicht allein. 280 von den 293 Delegierten stimmten für das Ansinnen. Grund sei nicht etwa fehlendes Verständnis für den Religionsunterricht. «Wir wollen die Katechetinnen nicht vergraulen, wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu ihnen. Doch es herrscht schlicht Raumnot», sagte Bettina Meier in den Medien. Verschärft hat sich das Problem durch den Lehrplan 21, der mehr Unterrichtsstunden und belegte Nachmittage mit sich bringt. Steigende Schülerzahlen sorgen ebenfalls für eine dichtere Nutzung der Räume.

Die reformierte und die katholische Landeskirche signalisieren Verständnis für das Platzproblem an den Schulen: «Wo nötig unterrichten die Katechetinnen auch heute schon in externen Räumen oder sie weichen auf Doppellektionen an freien Nachmittagen aus», bestätigt Doris Brodbeck von der Schaffhauser Kirche. Doch das Auslagern sei logistisch kompliziert: «Wenn der Religionsunterricht frühmorgens an einem anderen Ort stattfindet, schaffen es die Kinder unter Umständen nicht rechtzeitig in die Schule», so Brodbeck. Es sei für die Kinder wie auch für die Lehrpersonen wichtig, dass der Religionsunterricht im Anschluss an die Schulstunden am selben Ort stattfinden könne.

Erziehungsdepartement entscheidet
Das letzte Wort über den Änderungsantrag hat das Erziehungsdepartement. Dessen Vorsteher Christian Amsler hat in den Medien verlauten lassen, es sei nicht ausgeschlossen, «dass mit der Aufweichung der Vorgaben unlösbare Situationen im Rahmen des ordentlichen Stundenplans entstehen».

Nun wehren sich die Landeskirchen auf reformierter und katholischer Seite in einem gemeinsamen Positionspapier gegen das drohende Szenario: «Würde die Garantie von Raum und Zeit innerhalb des Normalstundenplans wegfallen, hätte das bedenkliche Folgen für die Organisation und Durchführung des kirchlichen Religionsunterrichts». Die Kirchen schreiben weiter, dass ethische Fragestellungen und die Vermittlung von Werten wie Toleranz, Solidarität, Fairness und Freiheit in diesem Fall nicht mehr länger in den Schulen verortet und damit vermehrt der Beliebigkeit überlassen wären: «Als kompetenzorientierter Unterricht ist der kirchliche Religionsunterricht ergänzend zum Lehrplan 21.»

Adriana Schneider, kirchenbote-online, 22. Januar 2020

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