Herbstsynode 2025: Schutz der persönlichen Integrität verbessert
Ein feierlicher Gottesdienst eröffnete die Herbstsynode vom 6. November. In ihrer Predigt sprach Pfarrerin Manja Pietzcker über Wasser – bildhaft beschrieben als lebensspendendes wie lebensbedrohendes Element in der Bibel und auch sehr präsent im Alltag der Menschen in Glarus Süd. Dabei zog sie Parallelen zum Wort Gottes als „Wasser des Lebens“, das Zuwendung wie auch Zumutung bedeute. Und ging der Frage nach, wie Kirche als „Barkeeper“ Gottes dürstenden Menschen dieses Lebenselixier rein, fein und bekömmlich ausschenken könne.
Die einen mögen es ganz pur, manche prickelnd oder süss, andere wieder gerne mit Koffein oder Schuss. Offenbar löst Flüssiges auch die Zungen; denn nach dem Schlussspiel von Organistin Lara Schaffner wurde die Kafi-Znünipause in der Vierung zum regen Austausch genutzt.
Um 10 Uhr eröffnete dann Synodepräsident Andreas Hefti die Verhandlungen im Rathaus. Als neue Synodale legte Mona Wülser aus Ennenda ihr Gelübde ab. Am Schluss wurde Pfarrer Daniel Zubler (seit 2013 Spitalpfarrer / Pfarramt für Lebensberatung) wegen Erreichung des Pensionsalters mit Dank verabschiedet. Zügig führte Andreas Hefti durch die neun vornehmlich unspektakulären Traktanden. Länger brauchte einzig die Abstimmung zum Art. 218 b der Kirchenordnung „Schutz der persönlichen Integrität.“ Hintergrund: Die reformierte Glarner Landeskirche will sich punkto Missbrauch (körperlich, psychisch, spirituell) proaktiv für einen noch besseren Schutz der persönlichen Integrität einsetzen. „Ein Thema, das auch die jüngste EKS Synode als dringend erkannt hat und mit einer nationalen Studie untersuchen lassen wird“, so Sebastian Doll, der als kantonaler Kirchenratspräsident und somit Vertreter der Glarner Landeskirche gerade in Bern war. Er betont: „Wir müssen hier eine Vorreiter-Rolle einnehmen und ganz klar Nulltoleranz zeigen. Es geht um doppelten Schutz: für die Menschen und auch für die Kirche.“ Man müsse sich bewusst sein, dass auch im Glarnerland Übergriffe passieren. Deshalb sollen nun neu nebst Pfarrpersonen und Mitarbeitenden auch Freiwillige und Ehrenamtliche verpflichtet werden, einen sogenannten Sonderprivatauszug* vorzulegen – wenn sie regelmässig, in nahem Kontakt oder über kurze Zeit intensiv mit Minderjährigen oder besonders Schutzbedürftigen tätig sind. Sinn und Zweck der Erweiterung dieses „Schutzartikels“ waren unbestritten; doch bis der genaue Wortlaut (kursiv) beschlussreif war und mit grossem Mehr angenommen wurde, gab es vier Voten bzw. Anträge zu behandeln. Denn: „Der Paragraph muss im kirchlichen Leben auch praktikabel sein“, sagte etwa Votand Ueli Fäs. Nach gefundener Lösung lobte Andreas Hefti die engagierte und sachlich geführte Debatte – sie entspricht damit auch genau dem Spirit der in seiner Eröffnungsrede erwähnten Werte Akzeptanz, Offenheit, Dialog. „Unterschiede gilt es nicht zu verwischen, sondern zu benennen; denn wo verschiedene Menschen einander begegnen darf es auch Kritik und Reibung geben.“ Aus der kürzlichen 20-Jahr-Feier zur St. Galler Erklärung, die genau diesen interreligiösen Dialog fordert, brachte Hefti etliche Anregungen mit und liess auch den Humor sprechen, welcher mit Beginn der Fasnacht bald wieder das Zepter übernehmen werde. Und als wolle sie auch den Humor des Synodepräsidenten testen, foppte kurz darauf die Elektronik mit zwei fehlerhaften Testabstimmungen die Anwesenden, bevor es dann beim dritten Versuch zuverlässig klappte.
(* der Sonderprivatauszug enthält, anders als ein normaler Strafregisterauszug, alle Urteile, die die ein Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz von Minderjährigen, anderen besonders schutzbedürftigen Personen oder von Patientinnen und Patienten im Gesundheitsbereich erlassen wurde.)
Text und Bilder: Swantje Kammerecker
Herbstsynode 2025: Schutz der persönlichen Integrität verbessert